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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bike + Event GmbH (nachfolgend „Veranstalter“)

AGBs als PDF mit allen Informationen herunterladen

  1. Anmeldung
    Anmeldungen können schriftlich, elektronisch, telefonisch, per Fax oder persönlich beim „Veranstalter“ vorgenommen werden. Der Kunde anerkennt durch seine Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Bestandteil des Vertrages zwischen sich und dem „Veranstalter“.
  2. Anmeldebestätigung und Information
    Nach Entgegennahme seiner Buchung erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen und je nach Buchungsart die Rechnung mit Einzahlungsschein.
  3. Teilnahmebedingungen
    Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Kunde verpflichtet sich, den „Veranstalter“ über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Der Veranstalter kann Personen von den Aktivitäten ausschliessen, wenn die physischen und/oder psychischen Anforderungen nicht erfüllt werden. Es ist Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen (insbesondere auch Helmtragpflicht) zu halten und den Weisungen des „Veranstalters“, der Guides und Hilfspersonen strikte zu folgen.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    Die Preise sind pro Person und in Schweizer Franken. € werden zum aktuellen Tageskurs berechnet. Preisänderungen sind vorbehalten. 
    Für alle Aktivitäten sind die Kosten entweder mit der online- Buchung, oder bis spätestens zu dem in der Rechnung aufgeführten Zahlungstermin, per Bank- bzw. Postüberweisung oder am Kurstag in BAR zu leisten. Andere Konditionen werden in der Anmeldebestätigung angegeben. Es kann eine Anzahlung innert einer Frist eingefordert werden.
    Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den „Veranstalter“ die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 5 beim Kunden eingefordert.
  5. Gutscheine
    Gutscheine haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Ausstelldatum. Gutscheine können nicht für Angebote aus Partnerschaften mit Drittfirmen eingelöst werden. Restbeträge von Gutscheinen werden nicht in bar ausbezahlt. Rückwirkend werden keine Gutscheine angenommen.
  6. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
    Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss schriftlich erfolgen. Erst beim Eintreffen dieser Unterlagen beim „Veranstalter“ wird die Abmeldung gültig. Bei jeder Annullation wird dem Kunde folgender Anteil der abgemachten Kosten in Rechnung gestellt:
    Bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn, keine Kosten
    Bis 29-20 Tage vor Aktivitätsbeginn, 20%
    Bis 19-10 Tage vor Aktivitätsbeginn, 30%
    Bis 9-1 Tage vor Aktivitätsbeginn, 75%
    Am Tag des Aktivitätsbeginn, 100%
    Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des abgemachten Preises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  7. Annullation oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn.
    Bei gewissen Aktivitäten von Bike + Event GmbH sind Mindestteilnehmerzahlen angegeben. Werden die nicht erreicht, kann der „Veranstalter“ die Aktivität kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Die Aktivität kann vom „Veranstalter“ abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigt dazu Anlass geben. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt wie Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.
  8. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss
    Der „Veranstalter“ behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
  9. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
    Bricht ein Kunde die Aktivität vorzeitig ab, weil er den ausgeschriebenen Leistungsstand nicht erfüllt, oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
  10. Bildmaterial
    Auf unseren Reisen entstandenes Film- und Bildmaterial, worauf TeilnehmerInnen abgebildet sind. Dieses darf vom „Veranstalter“ für den Internetauftritt, Werbeaktionen und Reiseberichte oder dergleichen ohne Rückfrage mit den Betroffenen verwendet und eingesetzt werden.
  11. Eigenverantwortung
    Velofahren ist immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird deshalb ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit der Teilnehmenden sowie das Einhalten der Verhaltensregeln für Velofahrer vorausgesetzt.
  12. Versicherung
    Der Teilnehmer und seine mitgebrachten oder gemieteten Gegenstände sind durch den „Veranstalter“ nicht versichert. Diese Kosten sind somit im Angebot nicht enthalten. Der Teilnehmer muss selbstständig eine ausreichende Sach-, Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle, Bergrisiken und Rettungskosten) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert.
    Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der „Veranstalter“ kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  13. Haftung
    Bei Verlusten und Beschädigungen von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer, bei Unglücksfällen oder sonstigen Schäden wird jede Haftung abgelehnt. Die Teilnahme an den Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer anerkennt durch seine Anmeldung, dass er Gefahren ausgesetzt sein kann, die mit der Ausübung der Aktivität in Verbindung stehen oder die nicht voraussehbar sind. Jegliche Forderungen von Schadenersatz oder anderen Ansprüchen werden abgelehnt. Der „Veranstalter“ übernimmt für seine Kunden zum Teil die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Veranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Überträgt der „Veranstalter“ die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der „Veranstalter“ nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Es gelten dessen AGB’s. Werden die Weisungen des „Veranstalters“ oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des „Veranstalters“. Der „Veranstalter“ haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben seiner Website.
  14. Anwendbares Recht
    Alle Rechtbeziehungen des Kunden mit dem „Veranstalter“ unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Der Gerichtsstand ist 6490 Andermatt.